Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma alfred rexroth GmbH & Co. KG

 

I. Vertragsabschluss

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir sie für jeden Abschluss schriftlich anerkennen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung rechtswirksam. Nachträgliche Änderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

II. Preise

Falls nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart wurden, sind die jeweils am Liefertag geltenden Preise für die Berechnung maßgebend. Wenn sich zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung die Preise unserer Vorlieferanten oder unsere Herstellungskosten, z.B. durch höhere Löhne, ändern, sind wir berechtigt, unsere Verkaufspreise entsprechend anzuheben. Vorstehende Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Annahme des Auftrages durch uns erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Höhere Gewalt, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Personalmangel oder andere, von uns nicht verschuldete Behinderungen berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder den Liefertermin um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

III. Versand

Wenn nicht anders vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk Berlin- Marienfelde. Auch bei frachtfreier Lieferung erfolgt der Versand auf Gefahr des Abnehmers.

IV. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Rechnungen über Lohnarbeiten sind sofort nach Rechnungserteilung netto Kasse zahlbar. Bei Mängelrügen oder anderen Gegenansprüchen ist der Auftraggeber nicht zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung berechtigt. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind von ihm Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.

V. Mängelhaftung

Mängel müssen vom Auftraggeber unverzüglich und vor etwaiger Weiterverarbeitung innerhalb 1 Woche nach Eingang der Ware schriftlich gerügt werden. Die beanstandeten Waren sind in dem Zustand zu unserer Besichtigung bereitzuhalten, in dem sie sich bei der Entdeckung des Mangels befanden. Von uns als mangelhaft erkannte Ware nehmen wir bei rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Mängelrüge zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Stattdessen können wir auch den Minderwert ersetzen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche für uns zur Verfügung gestelltes Material, auch im vorgefertigten Zustand, sind ausgeschlossen. Von uns nicht anerkannte Ansprüche können gegen uns nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nicht innerhalb eines Monats nach unserer Ablehnung Klage erhoben wird. Soweit keine kürzeren Verjährungsfristen in Betracht kommen, verjähren alle Ansprüche gegen uns nach 1 Jahr.

VI. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises unser, des Verkäufers, Eigentum. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt wird wie folgt vereinbart: Erlischt der Eigentumsvorbehalt durch Verbindung, Verarbeitung, oder Vermischung, so tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehaltes die neue Sache bzw. das Arbeitsprodukt. Wird die ursprünglich verkaufte oder neue Sache vom Verkäufer an einen Dritten weiterveräußert und erlischt dadurch der Eigentumsvorbehalt, so tritt der Käufer im Wege der sog. Vorausabtretung bereits jetzt seine, gegenüber dem Dritten bestehenden Forderungen aus der Weiterveräußerung, bis zur Höhe der dem Verkäufer gegenüber dem Käufer zustehenden Ansprüche auf Zahlung vom Werklohn, Kaufpreis etc. sicherheitshalber an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Vorausabtretung an. Der Käufer verpflichtet sich, diese Abtretung für den Fall der Weiterveräußerung dem Dritten anzuzeigen, und diesen zur Zahlung bis zur Höhe der abgetretenen Forderung an den Verkäufer aufzufordern.

VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und für unsere sämtlichen aus dem Kaufvertrag entstehenden Forderungen ist BerlinMarienfelde. Vereinbarter Gerichtsstand ist das Amtsgericht Berlin- Tempelhof- Kreuzberg, bzw. das Landgericht Berlin.